Psychiater Psychotherapeut

In Luxemburg erstattet die CNS (Caisse Nationale de Santé) die Konsultationen von Psychiatern seit jeher und seit 2023 auch die von zugelassenen Psychotherapeuten. Um diese Erstattungen zu erhalten, müssen niedergelassene Praktiker Rechnungen im CNS-konformen Format ausstellen. Laut der Nationalen Ärztekammer kann diese administrative Anforderung bis zu 20 % der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Sigmund ist die einzige CNS-zertifizierte und PID-zugelassene Software für psychische Gesundheit in Luxemburg.

CNS-Abrechnung mit Sigmund Sigmund Dashboard

Was ist die CNS-Abrechnung?

Die CNS (Caisse Nationale de Santé) ist die luxemburgische Sozialversicherungsbehörde, die die Erstattung von Gesundheitsleistungen verwaltet. Damit eine Konsultation erstattet werden kann, muss der Praktiker eine Rechnung im CNS-Standardformat ausstellen, die folgendes enthält:

  • Die Matrikelnummer des Patienten
  • Den Leistungscode für die erbrachte Behandlung
  • Das Datum der Konsultation
  • Die Identifikationsdaten des Praktikers (Konventionsnummer)
  • Den Honorarbetrag gemäß dem vereinbarten Tarif

Wichtig: Seit 2023 können zugelassene Psychotherapeuten in Luxemburg ihre Konsultationen über die CNS abrechnen. Diese Entwicklung hat den luxemburgischen Markt für viele Praktiker geöffnet, die bisher keinen Zugang zu diesem System hatten.

Wer ist von der CNS-Abrechnung betroffen?

Psychiater

Konventionierte Psychiater stellen für jede Konsultation Abrechnungszettel aus. Sie verfügen über fachspezifische Leistungscodes und können seit 2024 die Sofortige Direktzahlung (PID) nutzen: Die CNS erstattet sie direkt, ohne dass der Patient Kosten vorschießt.

Psychotherapeuten

Seit der Öffnung des Psychotherapie-Erstattungssystems im Jahr 2023 können zugelassene Psychotherapeuten ihre Sitzungen bei der CNS abrechnen. Die PID wird für diese Berufsgruppe derzeit eingeführt — Sigmund wird diese Funktion automatisch integrieren, sobald die CNS sie öffnet.

So funktioniert die CNS-Abrechnung in der Praxis

  1. Berechtigung des Patienten prüfen — sicherstellen, dass der Patient bei der CNS versichert ist.
  2. Konsultation erfassen — Datum, Dauer und Art der erbrachten Leistung notieren.
  3. CNS-Leistungscode auswählen — jede Konsultationsart entspricht einem spezifischen Code der CNS-Nomenklatur.
  4. Rechnung im CNS-Format erstellen — die Rechnung muss strikt dem von der CNS geforderten Standardformat entsprechen.
  5. Rechnung übermitteln — an den Patienten oder direkt über den PID (für Psychiater).
  6. Erstattungen verfolgen — eingegangene Zahlungen überprüfen und ggf. Ablehnungen oder Zahlungsausstände verwalten.

Achtung bei CNS-Ablehnungen: Die häufigsten Fehler sind eine falsche Matrikelnummer, ein falscher Leistungscode oder ein falsch formatiertes Konsultationsdatum. Jede Ablehnung verursacht eine zusätzliche Erstattungsverzögerung und administrativen Aufwand für den Praktiker.

Sigmund und die CNS-Abrechnung: null Fehler, null Zeitverlust

Sigmund ist die einzige Praxisverwaltungssoftware in Luxemburg, die offiziell von der CNS zertifiziert ist:

  • Von Sigmund erstellte Rechnungen sind automatisch CNS-konform.
  • CNS-Leistungscodes sind integriert und werden aktuell gehalten.
  • Eigene benutzerdefinierte Codes können ergänzt werden.
  • Die Abrechnung einer Konsultation dauert unter einer Minute.
  • Automatische Zahlungserinnerungen können nach Ihren Wünschen konfiguriert werden.

Die PID-Option für Psychiater

Sigmund ist seit 2024 von der CNS als PID (Sofortige Direktzahlung) zugelassen. Diese Option, für Psychiater für zusätzliche 45 €/Monat verfügbar, ermöglicht es der CNS, Sie direkt zu vergüten: Ihre Patienten schießen keine Konsultationskosten mehr vor. Dies ist ein erheblicher Vorteil, um Ihre Patientenbindung zu stärken und Ihre Buchhaltung zu vereinfachen.

Vertraulicher Export für Ihre Steuererklärung

Sigmund erstellt einen Export Ihrer Rechnungen ohne Patientennamen, der speziell für Ihre Einkommensteuererklärung in Luxemburg konzipiert ist — unter Wahrung des Arztgeheimnisses.

Häufig gestellte Fragen zur CNS-Abrechnung

Ist die CNS-Abrechnung für Psychotherapeuten obligatorisch?
Nein, sie ist nicht obligatorisch, aber unerlässlich, damit Ihre Patienten von der CNS erstattet werden. Patienten, die einen nicht konventionierten Psychotherapeuten aufsuchen, können keine Erstattungen erhalten.
Kann ich die CNS abrechnen, wenn ich an mehreren Standorten tätig bin?
Ja. Sigmund verwaltet nativ mehrere Konsultationsadressen. Jede Rechnung enthält die korrekte Adresse der Konsultation gemäß den CNS-Anforderungen.
Was passiert, wenn die CNS eine Rechnung ablehnt?
Eine CNS-Ablehnung bedeutet, dass die Rechnung korrigiert und erneut eingereicht werden muss. Mit Sigmund entsprechen die erstellten Rechnungen automatisch dem CNS-Format, was das Ablehnungsrisiko stark reduziert.
Wie importiere ich meine bestehenden CNS-Codes in Sigmund?
Sigmund enthält alle offiziellen CNS-Leistungscodes. Wenn Sie benutzerdefinierte Codes verwenden, kann unser Team Ihnen helfen, diese bei der Erstkonfiguration zu importieren.
Ist der PID für Psychotherapeuten verfügbar?
Der PID ist derzeit nur für Psychiater verfügbar. Die Ausweitung auf Psychotherapeuten ist bei der CNS im Gange. Sigmund wird diese Funktion automatisch integrieren, sobald sie offiziell verfügbar ist.

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